Familienbeihilfe in Österreich
Familiengeld
Was ist ein Familienbeihilfe und wer gewährt sie?
Eine Familienbeihilfe ist eine monatliche Leistung, die den Eltern für jedes Kind gewährt wird, unabhängig von deren Einkommen. Die Beihilfe wird allen Kindern unter 18 Jahren gewährt und kann bis zum 24. Lebensjahr gezahlt werden, sofern sie ihr Hochschulstudium fortsetzen.
Für Kinder mit Behinderung kann die Familienbeihilfe bis zum 25. Lebensjahr gewährt werden. Außerdem kann die Beihilfe noch vier Monate nach dem Abschluss fortgesetzt werden. Es gibt auch einen Zuschlag zur Familienbeihilfe, wenn die berufliche Ausbildung oder das Studium so früh wie möglich nach dem Abschluss begonnen wird. Dies gilt für Kinder, die das 24. Lebensjahr erreichen (bzw. das 25. Lebensjahr bei Kindern mit Behinderung).
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Anspruch auf Familienbeihilfe
Anspruch auf Familienbeihilfe haben:
Österreichische Staatsbürger
Bürger der EU/EWR und Schweizer Bürger
Staatsangehörige von Drittländern mit dauerhaftem Aufenthaltsrecht in Österreich
Personen, die nach dem Asylgesetz als Flüchtlinge anerkannt sind
Geflüchtete aus der Ukraine mit vorübergehendem Aufenthaltsrecht (Rechtsanspruch rückwirkend ab 12. März 2022, gültig für die Dauer des Aufenthalts, jedoch höchstens bis 3. März 2025)
Personen, die nach dem Asylgesetz besonderen Schutz genießen
Bezieher subsidiären Schutzes (außer in Fällen, in denen sie Leistungen aus der Grundversorgung erhalten und qualifizierte Arbeitsplätze verfügbar sind)
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